Beim Verkauf von Mallorca Immobilien fallen für den Verkäufer zwei Steuern an; die gemeindliche Wertzuwachsteuer (Plusvalia) und die Einkommensteuer aus dem Zugewinn.
Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia)
Berechnungsbasis dieser Steuer ist der Zuwachs des Katasterwertes (valor catastral) seit der letzten Eigentumsübertragung. Der aktuelle Katasterwert kann jeweils aus der jährlichen Grundsteuerquittung der Gemeinde abgelesen werden.
Nach dem Gesetz ist diese Steuer vom Verkäufer zu entrichten. Ist der Verkäufer ein Unternehmer und verkauft an einen Privatmann, ist die gesetzliche Regelung bindend. Sind Käufer und Verkäufer Privatpersonen, kann sie aber vertraglich auch dem Käufer auferlegt werden.
Der Katasterwert wird in gewissen Abständen von den Gemeinden festgelegt...