Sonntag, 26. Juni 2011

Mallorca Immobilien - Steuern und Gebühren beim Kauf (aktualisiert Juni 2018)

Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen folgende Steuern einmalig an (aktualisiert Juni 2018).  Der Käufer muss entweder Mehrwertsteuer (IVA) oder Grunderwerbsteuer (ITP) bezahlen.

Mehrwertsteuer (IVA )
Diese Steuer fällt dann an, wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist und ersetzt dann die Grunderwerbsteuer.  Beim Erwerb von Bauland beträgt die Mehrwertsteuer 21%.
Beim erstmaligen Verkauf von neu gebauten Immobilien wie Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern kommt der ermäßigte Mehrwert-Steuersatz von 10% zum tragen.
Alle späteren bzw. weiteren Übertragungen von Eigentum wie z. B. der Kauf von Immobilien aus zweiter Hand, unterliegen nicht der Mehrwertsteuer sondern  der Grunderwerbsteuer ITP (s. unten)

 
Grunderwerbsteuer (ITP impuesto transmisiones patrimoniales)
Bei allen Eigentumsübertragungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen fällt die Grunderwerbsteuer ( ITP ) an. Seit April 2012 gelten dafür folgende Steuersätze:


Bei einem Kaufpreis bis zu 400.000.- €                                8%

                                     von 400.001.- €  bis 600.000.- €      9%
                                     ab  600.001.- €                               10%

Erwerbskosten  beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca
Zusätzlich zu der oben genannten Erwerbsteuer fallen für den Käufer noch Erwerbskosten an. Die sind im Wesentlichen die Notargebühren, Grundbuchkosten und die Abwicklungskosten.
Da Notare und Grundbuchämter die Gebühren nicht in Prozenten vom Kaufpreis, sondern anhand von Tabellensätzen berechnen, kann man die Kosten an dieser Stelle nicht genau beziffern. Sie liegen jedoch im Durchschnitt bei etwa 2% vom Kaufpreis.
Im Vorfeld einer konkreten Kaufabwicklung erhalten Sie jedoch auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für die anfallenden Kosten.
Die Abwicklung der Urkunde erfolgt in Spanien nicht durch die Notariate selber, sondern durch eine Gestoria.  Diese berechnet dann die obengenannten Abwicklungskosten.

Ist der Käufer kein spanischer Staatsbürger, muss bereits vor der notariellen Bekundung eine spanische Steuernummer für den oder die Käufer beantragt werden. Die Kosten und Gebühren dafür liegen bei etwa 100.- € pro Antragsteller.

Die Steuernummer ist auch für solche Personen erforderlich, die andere Rechte als das Eigentum einer Immobilie erwarben, wie z.B. das Nießbrauchrecht.

Mallorca Immobilien an allen schönen Küsten der Insel und in der romantischen Inselmitte
Ihr Immobilienmakler Azur Mallorca Inmobiliaria S.L.U.
< https://www.azur-mallorca.com/ >

 

 

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