Donnerstag, 1. November 2012

Kauf von Immobiliengesellschaften ab sofort mit Grunderwerbsteuer


Befand sich bisher eine Immobilie länger als 3 Jahre im Besitz einer S.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechend der deutschen GmbH, so war der Kauf oder Verkauf der Immobilie von der Grunderwerbssteuer befreit, sofern auf der Käuferseite keiner der Gesellschafter mehr als 50% Anteile an der Gesellschaft hielt.

Der Besitzübergang der Immobilie fand in der Form statt, dass der bzw. die Erwerber nicht die Immobilie kauften, sondern durch einen sogenannten Share-Deal 100% Anteile an der besitzenden Gesellschaft erwarben.
Diese Methode wurde zwar zu keiner Zeit von der breiten Masse der Immobilienkäufer angewandt, geschäftlich versierte Käufer aber oder solche mit einem entsprechenden juristischen Beistand, konnten auf diese Weise bisher doch viel Geld einsparen.
Damit ist es nun vorbei.

Durch das Gesetz Nr. 7/2012 vom 29.10.2012 wurde die Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim Kauf von Geschäftsanteilen einer Immobilien-SL mit sofortiger Wirkung abgeschafft.

Ausnahmen gelten dann, wenn es sich nicht um eine reine Immobiliengesellschaft handelt, sondern um ein Unternehmen wie z.B. Hotels. Hier ist der Share-Deal auch dann von der Grunderwerbssteuer befreit, wenn ein Großteil des Firmenvermögens aus einer Immobilie besteht.


 
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Azur Mallorca Inmobiliaria S.L.
 


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