Befand sich bisher eine
Immobilie länger als 3 Jahre im Besitz einer S.L. (Sociedad de Responsabilidad
Limitada) also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechend der
deutschen GmbH, so war der Kauf oder Verkauf der Immobilie von der Grunderwerbssteuer
befreit, sofern auf der Käuferseite keiner der Gesellschafter mehr als 50%
Anteile an der Gesellschaft hielt.
Der Besitzübergang der Immobilie fand in der Form statt, dass der bzw. die
Erwerber nicht die Immobilie kauften, sondern durch einen sogenannten
Share-Deal 100% Anteile an der besitzenden Gesellschaft erwarben.
Diese Methode wurde zwar zu keiner Zeit von der breiten Masse der
Immobilienkäufer angewandt, geschäftlich versierte Käufer aber oder solche mit
einem entsprechenden juristischen Beistand, konnten auf diese Weise bisher doch
viel Geld einsparen.
Damit ist es nun vorbei.
Durch das Gesetz Nr. 7/2012 vom
29.10.2012 wurde die Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim Kauf von
Geschäftsanteilen einer Immobilien-SL mit sofortiger Wirkung abgeschafft.
Ausnahmen gelten dann, wenn
es sich nicht um eine reine Immobiliengesellschaft handelt, sondern um ein
Unternehmen wie z.B. Hotels. Hier ist der Share-Deal auch dann von der
Grunderwerbssteuer befreit, wenn ein Großteil des Firmenvermögens aus einer
Immobilie besteht.
Donnerstag, 1. November 2012
Kauf von Immobiliengesellschaften ab sofort mit Grunderwerbsteuer
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Azur Mallorca Inmobiliaria S.L.
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